MASSNAHMEN ZUR MINDERUNG VON LÄRMEMISSIONEN

 
Das ist unser Antrag im Wortlaut.

 

Bad Laasphe, 07.04.23

 

 

 
Antrag: Maßnahmen zur Minderung von Lärmemissionen

 

Sehr geehrter Herr Terlinden,

auf Basis des vorliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplans möge der Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss bereits jetzt, also vor Vorliegen des endgültigen Lärmaktionsplans, Folgendes beschließen: Die Stadtverwaltung leitet unten gelistete Maßnahmen zur Lärmreduzierung entlang der von hohen Lärmemissionen betroffenen Abschnitte der B62 im innerstädtischen Bereich soweit es in ihrer Macht steht in die Wege oder setzt sie, wenn möglich in Eigenregie um:

 

  • Installation von Radar-Geschwindigkeitsmessungen am westlichen und östlichen Ortseingang oder/und östlich etwa in Höhe Bahnhofstraße 101. Häufigere oder fest installierte Radarmessungen auch in Niederlaasphe. Ziel: Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsreduzierung, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Beruhigung des Verkehrsflusses.
  • Pflanzung von Bäumen entlang der B62 im Gebiet der Kernstadt und in Niederlaasphe, stets dort wo es die örtliche Situation und die Verkehrssicherungspflicht zulassen. Bäume an Straßen tragen zur Lärmreduzierung bei, indem sie vor allem hochfrequenten Lärm und Nachhall und damit den gesamten Lärmpegel leicht reduzieren. Außerdem tragen sie entscheidend zu einem besseren Mikroklima bei erwartbar zunehmenden Extremwetterlagen bei, vor allem bei Hitze und Trockenheit.
  • Aufstellung von geschwindigkeitsreduzierenden Fahrbahnelementen wie großen Pflanzkübeln oder ähnlichen Barrieren oder Verengungen der Fahrbahn durch Linierung auf besonders breiten und geraden Abschnitten, sofern es die Verkehrs-sicherungspflicht zulässt. Ziel: Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsreduzierung, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Verlangsamung und Beruhigung des Verkehrsflusses.
  • Beruhigung des Verkehrsflusses und Reduzierung der Geschwindigkeit durch Erzeugung einer „Grünen Welle“ durch die vorhandenen Ampeln bei einer Geschwindigkeit von Tempo 30 km/h. Auf diese „Grüne Welle“ wird durch Beschilderung hingewiesen.
  • Anlegen von durch Linierung gekennzeichneten Radwegen entlang breiter Streckenabschnitte in Verbindung mit Baumpflanzungen und damit geschwindigkeitsreduzierender Fahrbahnverengung. Ziel: Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsreduzierung und Reduzierung des innerstädtischen Kfz-Verkehrs-aufkommens durch vermehrte Nutzung von Fahrrädern.
  • Gezielte Informationen der Stadt an die Hauseigentümer (Briefpost) entlang der B62 über die Förderungen von passiven Schallschutzmaßnahmen (bis zu 75 Prozent).
  • Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h mittels Beschilderung.
  • Einbau von lärmoptimierten Asphalten im Rahmen der Sanierungsintervalle oder wenn möglich früher.
  • Instandhaltung/-setzung der Asphaltoberfläche zur Beseitigung von Lärm verursachenden Unebenheiten im Rahmen der Sanierungsintervalle oder wenn möglich früher.
  • Nachtfahrverbot für Transporte ab 12 Tonnen Gewicht oder darunter zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.

 

Die Maßnahmen sollten frühestmöglich nach Machbarkeit und Durchsetzbarkeit umgesetzt werden. Wenn eine Verminderung um 10 dB einer Halbierung des Schalldruckpegels gleichkommt, können bereits wenige dB Lärmreduzierung eine wahrnehmbare Erleichterung hervorrufen.

 

Die notwendigen finanziellen Mittel, sofern sie nicht von übergeordneten Institutionen (weitgehend) finanziert werden, sind im Haushalt 2025 und Folgende einzuplanen, nötigenfalls auch unter Änderung bestehender Planungen zur Straßensanierung, da die Lärmbelastung entlang der B62 zum Teil gesundheitsschädigende Ausmaße (Konzentrationsstörungen und Schlafstörungen) hat. Damit hat auch eine zunächst nur leichte Lärmreduzierung eine sehr hohe Priorität, zumal laut des vorliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplans mindestens 342 Personen, das sind über 3 Prozent der hiesigen Bevölkerung, von gesundheitsschädigendem Lärm betroffen sind.

 

Ferner lassen sich diese Maßnahmen durch den Status Bad Laasphes als „Bad“ begründen, aus unserer Sicht zwingend, nicht nur bezüglich des Lärms, sondern auch bezüglich Luftqualität, Fußgänger- und Radfahrerfreundlichkeit, Ästhetik des Stadtbildes und dem Image der Stadt („Wohlfühlstadt“).

 

Weitere, auch weitreichendere Maßnahmen zur Lärmreduzierung als die oben gelisteten sind mit diesem Antrag nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen,

Albrecht Rieger

 

Der Antrag wurde zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung offengelassen.



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