Mit dieser Anfrage wollen wir darauf aufmerksam machen, dass mögliche, durch den Ukrainekrieg hervorgerufenen Notlagen in der Bevölkerung auch seitens der Stadtverwaltung Bad Laasphes angemessen begegnet werden muss. Hier unsere Anfrage im Wortlaut:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gem. § 17 Geschäftsordnung Bad Laasphe im Ausschuss für Freizeit, Jugend, Soziales und Sport am 18.08.2022:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Terlinden,
Die Vertreter der Bundespolitik bereiten zur Zeit die Bevölkerung darauf vor, dass, verursacht durch den Ukraine Krieg, das Gas im kommenden Winter knapp werden könnte und, verursacht durch weitere Faktoren, die Lebenshaltungs- und Energiekosten immens steigen werden. Dies wird besonders die Bevölkerungsgruppen treffen, die sowieso schon eine fragile Einkommens- und Lebenssituation haben.
Besonders hervorzuheben sind hier alte Menschen, die an der Armutsgrenze leben, Familien und Alleinerziehende, chronisch kranke und/oder behinderte Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Peter Honig Elisabeth Kuhli
Fraktionssprecher Sachkundige Bürgerin
Zur Frage 1 bezieht sich der Bürgermeister nur auf die Erdgasversorgung der städtischen Liegenschaften. Es sind hier noch keine konkreten Maßnahmen geplant. Denkbar sind jedoch Temperaturabsenkungen bis hin zu Gebäudeschließungen. Mittelfristig sind energetische Sanierungen möglich, sofern finanzierbar. Außerdem könnten die Mieteinnahmen städtischer Liegenschaften erhöht werden. Es wird auch auf den Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom 15.08.2022 verwiesen, der eine Absenkung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden auf 19° C vorsieht.
Zur Frage 2 liegen der Stadtverwaltung noch keine Angaben der Gasversorger vor. Es wird jedoch auf Dringlichkeitsstufen verwiesen, wer im Falle von Gasknappheit prioritär beliefert wird.
Zur Frage 3: Es wird geprüft, ob die Bad Laasphe Energie GmbH, Fernwärme auch mit anderen Energieträgern erzeugen kann.
Zur Frage 4 wird berichtet, dass aufgrund der aktuellen Lage festgelegt wurde, dass gestiegene Heizkosten bedürftiger Personen vollumfänglich übernommen werden.
Zur Frage 5 wird sinngemäß auf das Verfahren bei Frage 4 verwiesen.
Zur Frage 6 wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung keinen Einfluss auf das Spendeverhalten der Lieferanten hat.