TRANSPARENZ BEI WINDKRAFT IN ERNDTEBRÜCK BITTE.

In Erndtebrück will die gemeinnützige „Zukunftsstiftung unser Erndtebrück“ unseres Wissens ein Modell schaffen, dass freiwillige Leistungen von Betreibern von Windkraftanlagen akquiriert. Hierzu wurde kürzlich mit der Gemeindeverwaltung eine Vereinbarung getroffen. Das ist an sich vollkommen legitim. Allerdings darf diese Vereinbarung nicht zulasten des öffentlichen Gemeindehaushalts gehen.

Deshalb fordern wir, dass dem Haushalt der Gemeinde Erndtebrück die ihm nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz § 6 zustehende Umlage von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde aus den Windkraftanlagen vollumfänglich zufließt.

Damit bekannt wird, ob die Gemeinde in dieser Form von der Vereinbarung mit der Stiftung profitiert, bitten wir die Gemeindeverwaltung, die Vereinbarung mit der Stiftung öffentlich zu machen. Daraus muss hervorgehen, welche Mittel aus den zukünftig in Erndtebrück vorhandenen Windkraftanlagen dem Gemeindehaushalt zufließen werden. Wenn die finanzielle Beteiligung gewährleistet wird, die der Gemeinde nach § 6 EEG maximal möglich ist, liegen die übrigen Vereinbarungen der Stiftung mit der Gemeinde, mit den Betreibern der Windkraftanlagen und ihren Stiftungsmitgliedern weitgehend in ihrem Ermessen.

 

Dem Gemeindehaushalt darf nichts vorenthalten werden.

 

Um zu verdeutlichen, wie sehr die Gemeinde von den Windkraftanlagen profitieren kann, hier eine Modellrechnung:

Eine WEA (Windkraftanlage) mittlerer Größe (5MW) erzeugt pro Jahr überschlägig 15 – 18 Mio kWh. Somit kämen durch Zahlungen nach § 6 EEG pro WEA jährlich 30.000€ bis 36.000€ in die Gemeindekasse, über die 20-jährige Mindestdauer dieser Zahlung also 600.000€ bis 720.000€. Bei noch leistungsstärkeren Anlagen kommt in diesem Zeitraum eine Million zusammen. Wirft man nun einen Blick in die aktuellen Planungen, erkennt man schnell, dass die Zahlungen der WEA-Betreiber ein Vielfaches dieser Summe betragen werden. Deshalb müssen dem Haushalt der Gemeinde diese Gelder auf jeden Fall zufließen.

Darüber hinaus wäre die Frage zu beantworten, inwieweit die sonstigen auf die Windenergie bezogenen Tätigkeiten der Stiftung der Gemeinde Erndtebrück dienlich oder abträglich sind. Auch hier wünschen wir uns Transparenz.

Durch eine klare Darstellung der Inhalte der Vereinbarung zwischen der Gemeindeverwaltung und der „Zukunftsstiftung unser Erndtebrück“ können Missverständnisse vermieden werden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich ein Bild von dem Nutzen machen, die die Stiftung ihnen möglicherweise schafft. Das sollte sicherlich auch im Interesse der Stiftung liegen.



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