MIT GEZINKTEN KARTEN GEGEN WISENTE

Mit ihren jüngsten Medieninformationen hat die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein die Katze aus dem Sack gelassen. Entgegen der Beschlussfassung des Kreistages versucht die Kreisverwaltung mit allen Mitteln, das Wisentprojekt, immerhin ein Artenschutzprojekt von europäischem Rang, auf kaltem Wege so schnell wie möglich zu beenden. Dabei arbeitet die Kreisverwaltung mit Halbwahrheiten, sie trickst und täuscht die Öffentlichkeit.

 

 

 

So wird behauptet, dass das errichtete Gatter zum Herdenmanagement so vom Runden Tisch empfohlen worden sei. „Das ist falsch“, erklärt Meike Menn, Mitglied des Runden Tisches. „Das vom Runden Tisch empfohlene Managementgatter ist keinesfalls zum Daueraufenthalt der Tiere geeignet, dafür ist die Fläche viel zu klein und der Zugang zum Wasser fehlt“. Der Runde Tisch hat empfohlen, das Freisetzungsprojekt fortzusetzen, dafür die Herde auf maximal 25 Tiere zu reduzieren, und dafür die nötigen Managementmaßnahmen, die Fertigstellung eines wissenschaftlich begründeten Herdenmanagements, insbesondere das genetische Monitoring der Tiere und das Einfangen der überzähligen Tiere in einem Fanggatter zu realisieren. An dieses Gatter sollten die Tiere mit offenen Toren und Lockfütterung gewöhnt werden, die Tore also nur für die konkreten Maßnahmen für kurze Zeit geschlossen werden. Aus diesen Gründen sah der Runde Tisch offensichtlich auch keine Notwendigkeit für die Einplanung einer natürlichen Wasserstelle. Für einen Daueraufenthalt der Wisentherde ist das errichtete Gatter gänzlich ungeeignet.

Die Kreisverwaltung suggeriert, dass das Insolvenzverfahren des bisherigen Trägervereins plötzlich vom Himmel gefallen sei. Dabei war schon zum Zeitpunkt der Empfehlung des Runden Tisches klar, dass eine neue Trägerstruktur gefunden werden müsse. Der runde Tisch hat eine Stiftung empfohlen und zur Vorbereitung zur Gründung dieser Stiftung, zur Beauftragung der Erstellung eines wissenschaftlichen Herdenmanagements und der Fortführung der aktuellen Herdenbetreuung eine Übergangsprojektstruktur zum Beispiel unter Beteiligung des Kölner Zoos empfohlen. Bis heute sind jedenfalls öffentlich keine Anstrengungen der Kreisverwaltung erkennbar, diese Übergangsprojektstruktur aufzubauen und die nötige Absicherung durch das Land sicherzustellen.

 

Die Kreisverwaltung diskreditiert den Trägerverein.

 

Die Kreisverwaltung diskreditiert in ihrer öffentlichen Stellungnahme den ehrenamtlich tätigen bisherigen und jetzt insolventen Trägerverein, indem sie fehlende Mitwirkung und Verantwortung unterstellt. „Dabei verschweigt die Kreisverwaltung der Öffentlichkeit, dass sie den Trägerverein schon seit über einem Jahr mit Ordnungsverfügungen, Androhung von Zwangsgeldern und Ersatzvornahmen und Bescheiden zur Zahlungsaufforderung in fünfstelliger Höhe überzieht.“, ergänzt Susanne Bald, Sprecherin der Fraktion in der StVV Bad Berleburg. Dabei hatte der Verein schon frühzeitig im Jahr 2022 angezeigt, dass er die durch die Gerichtsurteile zu erwartenden Lasten nicht tragen kann und das Handeln der öffentlichen Hand erforderlich ist.

Die Kreisverwaltung berichtet, dass „…zwischenzeitlich der Grundstückseigentümer den öffentlich-rechtlichen Vertrag rechtmäßig gekündigt …“ habe, und führt weiter aus, dass „ … nach den Regelungen des Vertrages …. das Projekt innerhalb von sechs Monaten ‚abzuwickeln’, also zu beenden sei.“ Die Kreisverwaltung verschweigt allerdings, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag in Paragraph 10 eine einvernehmliche Erklärung aller Vertragsparteien, dass das Projekt gescheitert sei, als Voraussetzung zur Beendigung und Abwicklung vorsieht. Ein solches Einvernehmen und eine solche Erklärung liegt bislang jedoch nicht vor. Außerdem verschweigt die Kreisverwaltung, dass im öffentlich rechtlichen Vertrag unter Paragraph 8 Koordinierungsgruppe Abs.(3) vorgesehen ist, dass die Koordinierungsgruppe einvernehmlich die erforderlichen Beendigungsmaßnahmen beschließt. Nach unserem Kenntnisstand hat sich diese sehr große und vielköpfige Koordinierungsgruppe bisher nicht mit einer Beendigung des Projektes beschäftigt.

 

Einseitige Informationen, fragwürdige Argumente

 

Fraglich ist auch ob der Grundstückseigentümer nach Paragraph 11 den Vertrag rechtmäßig gekündigt hat, beziehungsweise ob die Kreisverwaltung dies unabhängig rechtlich hat überprüfen lassen. Bedingung einer Kündigung nach Paragraph 11 ist, „…wenn sich der Projektträger nicht entsprechend den vereinbarten Festsetzungen verhält und ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Regelungen mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden müssen …“. Dabei ist doch klar, dass ein insolventer Projektträger gar nicht eigenständig handeln kann, er somit sich auch nicht fehlverhalten kann, zumal die Rentkammer in Person des Kammerdirektors Mitglied des Vorstandes des insolventen Trägerverein ist. Absurderweise hätte also der Kammerdirektor am Fehlverhalten des Trägervereins mitgewirkt, um anschließend dies als Rentkammer als Kündigungsgrund anzuführen. Darüber hinaus ist es zu bezweifeln, ob ordnungsrechtliche Maßnahmen und Zwangsmittel gegenüber einem insolventen und handlungsunfähigen Verein überhaupt angewandt werden dürfen.

Abschließend muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Kreisverwaltung die Öffentlichkeit über den artenschutzrechtlichen Status der Wisentherde nur einseitig unterrichtet. Zwar hat der Bundesgerichtshof in 2019 in einem zivilrechtlichen Verfahren festgestellt, dass die Wisente sich noch in der Freisetzungsphase befinden und somit im Eigentum des Trägervereins seien. Allerdings hat die Bundesrepublik Deutschland auf Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen die Wisente in den Jahren 2018/19 an die europäische Kommission im Rahmen eines alle sechs Jahre vorgesehenen, periodischen Monitorrings als streng zu schützende Art nach FFH-Richtlinie gemeldet. Dies hat die europäische Kommission aktuell bestätigt. Insofern gibt es einen Widerspruch zwischen nationaler zivilrechtlicher Rechtsprechung und europäischer artenschutzrechtlicher Einstufung.

Insgesamt also ergibt sich das Bild, dass die Kreisverwaltung mit Halbwahrheiten, Tricks und Täuschungen, den Mehrheitswillen des Kreistages, das Artenschutz Projekt Wisente im Rothaargebirge fortzusetzen, massiv hintertreibt. Dies muss ein Ende haben



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