Naturdenkmäler abschaffen. Hä? Was? Wie bitte?

Der Kreis Siegen-Wittgenstein will sich eine neue Naturdenkmalverordnung anschaffen. Dabei will er von den bisherigen 265 Naturdenkmälern nur noch 168 erhalten. Das bedeutet, dass 97 Naturdenkmäler abgeschafft werden sollen, sofern sie nicht schon in der Vergangenheit gefällt oder stark geschädigt wurden (ca. 20 Stück). Das kann dazu führen, dass etwa 75 Bäume oder Baumgruppen aus irgendwelchen Gründen einfach zerstört werden dürfen – vor allem deshalb, weil die meisten Gemeinden im Kreis keine Baumschutzsatzung haben.

So wurde es also Ende Juni im Kreistag beschlossen. Freilich sind einige noch gelistete Denkmäler in der Vergangenheit zerstört worden oder gestorben. Die überwiegende Mehrzahl der betroffenen Bäume oder Baumgruppen soll aber aus Gründen ihren Schutzstatus verlieren, die überhaupt nicht einleuchten. So wird der Schutzstatus oft mit der Begründung gestrichen, dass der betreffende Baum nicht ortsbildprägend wäre, regelmäßig zurückgeschnitten werden müsse oder nicht selten genug sei.

 

Was ist ein Naturdenkmal in Zeiten des Klimawandels?

 

Das sind Schutzkriterien aus der Steinzeit (nicht-)ökologischen Denkens. Eine Baumgruppe oder ein einzelner Baum stellt stattdessen einen Wert für sich dar und einen Wert für unser aller Wohlergehen. Das bemisst sich nicht nur an der Ästhetik seines Anblicks oder an seiner Seltenheit. Der Denkmalstatus eines Baumes ist in Zeiten des Klimawandels und der fortschreitenden Naturzerstörung völlig anders herzuleiten.

Es geht hier um Denkmäler des Lebens an sich, um Denkmäler wider die Naturzerstörung, um Denkmäler wider den Klimawandel. Gerade wenn der Kreis die betroffenen Pflanzen aus diesen Gründen unter Denkmalschutz stehen lässt, sendet er ein zeitgemäßes Signal an die Bevölkerung. Die Begründung, Bäume aus dem Schutz zu entlassen, weil sie Kriterien der Seltenheit, der Pflege oder der Ortsbildprägung nicht entsprechen, ist dagegen von vorgestern und mutet heutzutage an wie eine Idee aus Absurdien.

Für die wenigen Bäume, die Sicherheit oder Eigentum gefährden, wird sich bestimmt eine Lösung finden, die nur als ultima ratio deren Fällung bedeuten darf. Das sind aber von allen etwa 75 prinzipiell zur Fällung freigegebenen Bäumen die wenigsten.

 

Jeder alte Baum, der gefällt wird, ist nur sehr schwer zu ersetzen.

 

Vor allem innerhalb von Siedlungen sind große, alte Bäume für das Wohlbefinden der Menschen sehr wichtig. Sie speichern nicht nur CO2, sie produzieren auch lebensnotwendigen Sauerstoff, filtern für uns die gesundheitsgefährdenden Schadstoffe aus der Luft und verbessern durch Verdunstung und Kühlung das Klima im Ort. Sie sind überdies als Lebensraum für die sonstige Flora und Fauna wichtig. Stirbt ein Baum, sterben viele andere Lebewesen. Um den ökologischen Wert einer 100-jährigen Buche zu ersetzen, müssten 2.500 junge Bäume auf einer Fläche von mehr als zwei Fußballfeldern gepflanzt werden.

Wie ist es mit Blick auf den Klimawandel möglich, dass die Kreisverwaltung die Beseitigung alter Baumsubstanz im urbanen Bereich erleichtert, während es viel zu lange dauern wird, den Verlust dieser Bäume zu ersetzen. Jeder stehende Baum ist zu schützen, da Anpflanzungen ca. 15 – 20 Jahre brauchen, bis sie beginnen, umfänglich CO2 zu binden.

Wir GRÜNEN in Wittgenstein fordern deshalb die Damen und Herren im Kreistag, die für diese Posse gestimmt haben, dazu auf, gedanklich endlich in der Gegenwart anzukommen und mit dem Erhalt des Denkmalstatus der betroffenen Bäume ein zeitgemäßes Signal zu setzen.

Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben bereits eine Unterschriftenaktion für eine Petition gestartet, um damit ihrer Befremdung über diesen merkwürdigen Beschluss Ausdruck zu verleihen.

 

Hier geht es zur Unterschriftenaktion. Nimm daran teil und lass Dir das nicht gefallen: https://chng.it/HpCPJSsNMb


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