Energiewende in öffentlicher Hand

Siegen-Wittgenstein muss bei Energiewende und Klimaschutz endlich durchstarten. Der Kreis soll eine Projektgesellschaft und Klimaagentur gründen und große Projekte der Wärmewende koordinieren.

 

Die GRÜNEN im Kreis Siegen-Wittgenstein fordern vom Kreis mehr Initiativen bei der Energiewende und beim Klimaschutz. Der Kreis darf sich nicht länger verstecken, sondern muss eine Führungsrolle übernehmen. Dazu gehören mehr Koordination bei Projektentwicklung, eigene Investitionen, Projekt- und Bürgerberatung, Flächensicherung für Wind und Solar und massive Unterstützung von Bürgerenergieprojekten, Investition und Unterstützung von großen Projekten der Wärmewende sowie eine umfassende Klimaanpassungsstrategie. Dazu fehlen derzeit neben dem politischen Willen die notwendigen operativen Instrumente.

 

Deshalb schlagen die GRÜNEN vor:

 

  1. Der Kreis Siegen-Wittgenstein gründet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, „Erneuerbare Energien Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft im Kreis Siegen-Wittgenstein GmbH“. Die erforderlichen Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Städte und Gemeinden des Kreises sollen sich ebenso beteiligen wie öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Sparkassen, Stadtwerke oder Wohnungsgesellschaften.
  2. Der Kreis Siegen-Wittgenstein strebt zusammen mit dem bestehenden Energieverein die Gründung einer halb-öffentlichen Klimaagentur an. Schwerpunkte sollen Projekt- und Bürgerberatung, Projektentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit sowie die bürgerschaftliche Weiterentwicklung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategie sein. Die Universität Siegen soll dazu als Kooperationspartnerin gewonnen werden.
  3. Der Kreis Siegen-Wittgenstein investiert und unterstützt auf der Basis einer kreisweiten Wärmeplanung große gemeindeübergreifende Projekte einer regenerativen Wärmewende.
 
Sachverhalt/Begründung:

 

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat die Abhängigkeit der deutschen Energieversorgung von russischen Öl-, Gas- und Kohlelieferungen deutlich gemacht. Eine solche Abhängigkeit ist dem Wirtschaftsstandort Deutschland abträglich. Zudem erfordern die Endlichkeit fossiler Energieträger sowie der Klimawandel den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien. Aktuell werden auf Bundes- und Landesebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert, mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren.

Zielvorgabe der Bundesregierung ist es, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken (zum Vergleich: der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch lag 2021 bei ca. 42 Prozent - Quelle: BMWK). Bis 2035 soll die Stromversorgung in Deutschland nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Die Anfang Juli 2022 verabschiedete EEG-Novelle enthält u.a. ein Maßnahmenpaket für den Photovoltaik-Ausbau und den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land sowie die neue Ausrichtung der Biomassen-Nutzung auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke. Das Prinzip der „Bürgerenergie“ soll gestärkt und die finanzielle Beteiligung von Kommunen weiterentwickelt werden.

Die Landesregierung hat sich in ihrem Zukunftsvertrag vorgenommen, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Nordrhein-Westfalen will als Energie- und Industrieland einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele auf Bundesebene sowohl für die Windenergie als auch die anderen Erneuerbaren Energien leisten. Dieser beschleunigte Ausbau stellt ein überragendes öffentliches Interesse dar und ist zwingende Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele, zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts und zur Sicherstellung von Energiesouveränität und Versorgungssicherheit. Eine entsprechende Ausbauoffensive soll vorangetrieben werden, u.a. indem Planungs- und Genehmigungsverfahren standardisiert, vereinfacht, verkürzt und verpflichtend digitalisiert werden. Die von EU und Bund geplanten gesetzliche Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen sollen schnellstmöglich in Landesrecht überführt werden, ohne die schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung und der Umwelt außer Acht zu lassen. Auch für die Nutzung bzw. den Ausbau anderer Erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Geothermie oder Bioenergie sollen weitere Anreize geschaffen werden.

 

Siegen-Wittgenstein soll Führungsrolle übernehmen.

 

In diesem Zusammenhang muss der Kreis Siegen-Wittgenstein eine Führungsrolle übernehmen, insbesondere um die spezifischen Interessen der Region, der Bürger und Bürgerinnen sowie der Unternehmen zu sichern.

Voraussetzung für den Erfolg eines Ausbaukonzeptes „Erneuerbare Energien“, einer lokalen Wärmewende sowie einer ehrgeizigen Klimaanpassungsstrategie ist, dass im Kreis Siegen-Wittgenstein gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sowie weiteren Akteuren, insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern selbst, eigene Kapazitäten geschaffen werden, um regenerative Energie (Wind, Solarenergie, Wasserkraft, Geothermie u.a.m.) zu erzeugen, regenerative Wärmekonzepte mit Investitionen umzusetzen und Klimaanpassungen gerade bei Gewässern, dem Wald und der Landwirtschaft schnell und gemeinschaftlich anzugehen.

Dadurch soll die Wertschöpfung zu wesentlichen Teilen wieder im Kreis Siegen-Wittgenstein erfolgen. Ziel ist, die Menschen und Unternehmen im Kreis zukünftig kostengünstig und sicher mit „heimischer“ Energie versorgen zu können. Wärme und Energie von vor Ort soll preisgünstiger sein als von überörtlichen Anbietern.

Mittel- und langfristig kann der Kreis Siegen-Wittgenstein einen hohen Grad an Unabhängigkeit in der Energieversorgung erreichen. So bleibt er als verlässlicher Gewerbestandort attraktiv, was Arbeitsplätze und Wohlstand sichert.

 

Energieerzeugung in der Hand der Bürgerinnen und Bürger

 

Durch eigene Ausbauaktivitäten im Kreisgebiet kann ein höheres Maß an Wertschöpfung im örtlichen Bereich selbst erhalten bleiben, insbesondere die Grundeigentümer sollen weiterhin im Rahmen einer Beteiligung an den jeweiligen Projektgesellschaften mitbestimmen können. Die Grundeigentümer sind nicht lediglich Verpächter, sondern Mitbetreiber der jeweiligen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Die Städte und Gemeinden als Standortkommunen bestimmen über ihre Beteiligung ebenfalls mit und partizipieren im Rahmen ihrer Beteiligung an den Erträgen. Für die Bürgerinnen und Bürger werden Beteiligungsformen etabliert und die jeweiligen Projekte in Form sog. Bürgerenergiegesellschaften realisiert. Nicht zuletzt werden mit dem Vorhaben schlanke Kostenstrukturen verbunden, die eine höhere Wertschöpfung vor Ort eröffnen. Dazu ist es dringend notwendig, eine aktive Flächensicherung und Flächenqualifizierung zu betreiben.

Eine Klimaagentur im Kreis Siegen-Wittgenstein in Kooperation mit dem Energieverein stellt als halb öffentliche, halb bürgerschaftliche Institution die ideelle Basis und eine übergreifende Netzwerk-Plattform dar. Aufgaben wären die Entwicklung und die Beratung von bürgerschaftlichen Projekten, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die nötige Moderation von Konflikten.

Vor dem Hintergrund, dass die Universität Siegen im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“ die Förderung für das Projekt „FUSION“ erhalten hat, kann die Uni hier beim Wissenstransfer helfen und bei Unternehmenstransformation die Besonderheit einer „Industrieregion im Grünen“ mit spezifischer Forschung, Entwicklung und Innovation begleiten.

Der eigentliche Ausbau, also die konkrete Umsetzung von erneuerbaren Energieinvestitionen und gemeindeübergreifenden Gemeinschaftswärme-Projekten im Kreis Siegen-Wittgenstein ist in Ergänzung dazu eine tatsächliche wirtschaftliche Betätigung. Die dafür erforderlichen Strukturen gilt es nun zu schaffen.

 

Forum Klimaschutz und Energiewende vor Ort
März 2023



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