Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

Wir beantragen außerdem, dass die Planung und Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern städtischer Gebäude nicht durch Personalengpässe in der Stadtverwaltung verzögert oder nichtig gemacht wird. Deshalb beinhaltet unser Antrag den Vorschlag, nötigenfalls auf geeignete Dienstleister zurückzugreifen, um dieses Vorhaben zustande zu bringen. Die bereits mehrfach getroffene Aussage, die Stadtverwaltung habe nicht genügend Personal um sinnvolle Vorhaben zu verwirklichen, können wir auf Dauer nicht hinnehmen. 

 

Hier unser Antrag im Wortlaut: 

 

Bad Laasphe, 20. April 2023

Sitzung: Umwelt- Bau- und Denkmalausschuss am 25.4.2023

 

Antrag: Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Terlinden,

hiermit stellen wir den Antrag, auf geeignete Gebäude, die sich im Besitz der Stadt Bad Laasphe befinden, Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern zu installieren und zu betreiben und die für diese Investition beim Land NRW bereitgestellten Fördermittel zu beantragen, falls notwendig mit Unterstützung externer Dienstleister.

Dieses Vorhaben sollte schnellstmöglich begonnen werden, da der Kauf und die Installation von kommunalen Photovoltaikanlagen mit oder ohne Batteriespeicher von der Landesregierung NRW im Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik bis zu 70 Prozent gefördert werden, für finanzschwache Kommunen bis zu 80 Prozent.

Der Förderantrag sollte unverzüglich gestellt werden, da die Richtlinie mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft tritt und die Gesamtfördermittel auf rund 30 Millionen Euro begrenzt sind. Die Förderhöchstgrenze pro Kommune beträgt 350.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antrag erfolgt bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Sollte sich die Stadtverwaltung wegen Personalmangels außerstande sehen, die Fördermittel rechtzeitig zu beantragen, sollte sie den Antrag mithilfe des Fachnetzwerkes Fördermittelakquise der Kommunal Agentur NRW, mit Nutzung des Zusatzangebots Antrags- und Abwicklungsservice Fördermittel oder über einen vergleichbaren kommunalen Dienstleister stellen.

Diese Maßnahme ermöglicht die kurzfristige Einsparung von Energiekosten und leistet einen Beitrag zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen. Außerdem dürften sich die Anlagen durch die geringen Eigeninvestitionen von verbleibenden maximal 30 Prozent der Kosten, die für Planung, Beantragung, Installation und Kauf aufgewendet werden müssen, bereits nach kurzer Zeit amortisieren.

Wir bitten um kontinuierliche Mitteilung des Fortschritts der Maßnahme.

 

Und so wurde entschieden

 

Bürgermeister Terlinden und die Stadtverwaltung verwiesen darauf, dass zur Antragstellung Zeit benötigt würde. Das bezog man vor allem auf die Untersuchung der Dächer städtischer Gebäude auf Tauglichkeit für Photovoltaikanlagen. Außerdem bemängelte man, dass die in unserem Antrag genannten Fördermittel den Verkauf von selbst produziertem Strom stark beschränkten und darauf abzielten, dass der geförderte Betreiber der Anlagen den Strom selbst nutzt. In diesem Zusammenhang wurde der Einbau von Batteriespeichern so dargestellt, als würden diese dazu dienen, den gespeicherten Strom zu verkaufen. Das ist ein Irrtum, der uns sehr wundert. Jeder, der sich ein wenig mit Sonnenenergie oder Gebäudemanagement beschäftigt weiß, dass die Batteriespeicher in erster Linie dazu dienen, in dunklen Stunden (nachts, abends, morgens), den kontinuierlichen Eigenverbrauch des gespeicherten Stroms zu ermöglichen. Hier wurde also einiges verwechselt. Seltsam...

Unser Antrag zielt nicht darauf ab, dass die Stadt den auf ihren Dächern produzierten Strom verkauft, sondern diesen selbst nutzt. Darin liegt die Ersparnis. Der Antrag der SPD, also erst zu prüfen, welche Dächer geeignet sind, war zwar gut gemeint, führte aber dazu, dass über unseren Antrag mithilfe der erwähnten Fördermittel PV-Anlagen zu installieren, nicht abgestimmt wurde. 

Man hat sich also dazu durchgerungen zu entscheiden, dass erstmal nichts entschieden wird.



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