Verwendung von Ersatzgeldern

 
Hier ist unsere Anfrage im Wortlaut: 

 

Bad Laasphe, 20. April 2023

Sitzung: Umwelt- Bau- und Denkmalausschuss am 25.4.2023

 

 

Anfrage: Verwendung von Ersatzgeldern

 

Sehr geehrter Herr Terlinden,

Laut Historische SGV. NRW.§ 5 (3)ist es vorgesehen, dass die Ersatzgelder unter sachlichem, räumlichem und zeitlichem Bezug zum jeweiligen Eingriff verwendet werden sollen.

Hierzu stellen wir die Anfrage, wie die Stadt Bad Laasphe die Ersatzgelder aus Windkraftanlagen in welcher Höhe, für welche Maßnahmen, in welchem Zeitraum verwenden will.

Um detaillierte Antwort wird im Protokoll gebeten.

 

Und das war die Antwort

 

Bürgermeister Terlinden verweist darauf, dass die Kreisverwaltung über die Verwendung dieser Gelder entscheidet. Er teilt mit, dass man dort offen für diesbezügliche Vorschläge aus den Kommunen ist. 

Diese Vorschläge werden wir machen.



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