Freiflächenanlage für Photovoltaik in Puderbach

 

Wir sind der Überzeugung, dass die Stadt Bad Laasphe Planungssicherheit für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen herstellen muss, um die Errichtung solcher Anlagen im Einklang mit Belangen des Naturschutzes zu ermöglichen. Hier ist die Anfrage im Wortlaut: 

 

 

Betreff: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gem. § 17 Geschäftsordnung Bad Laasphe im Ausschuss für Umwelt, Bau und Denkmalschutz am 08.02.2023:

Freiflächenanlage für Photovoltaik in Bad Laasphe- Puderbach

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Terlinden,

Nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) sollen PV-Freiflächenanlagen vorwiegend dort installiert werden, wo sie wenig Konkurrenz zu anderen Bodennutzungen bedeuten. Geeignet sind somit z. B. Konversionsflächen, ein Streifen von 500 Metern Breite (ab 01.01.2023) entlang von Autobahnen und Schienenwegen, landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete oder ungenutzte Gewerbegebietsflächen.

Außerdem sollten bevorzugt Standorte ausgewählt werden, die für die Landwirtschaft keine hervorgehobene Bedeutung haben, Regeln des Naturschutzes müssen zwingend beachtet werden.

Der Stadt Bad Laasphe liegt ein erster Antrag auf Genehmigung einer Photovoltaikanlage in der Freifläche vor, es ist absehbar, dass weitere folgen werden.

Wir bitten um die mündliche und schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie wird die Stadt Bad Laasphe zukünftig die Bewertung vornehmen, ob ein Standort geeignet ist?
2) Wie ist sichergestellt, dass die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden?
3) Wird dies im Rahmen einer fachlichen Prüfung, z.B. durch einen offiziell anerkannten Naturschutzverband stattfinden?

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Honig

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 


Wie war die Antwort?

Seitens der Stadtverwaltung wurde uns mitgeteilt, dass die untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein bei der Prüfung derartiger Bauvorhaben immer zwingend beteiligt ist. 



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