ANTRAG ZUR EINRICHTUNG EINES INKLUSIONSBEIRATS

 
Hier unser Antrag im Wortlaut.

 

Bad Laasphe, 19.03.2025

 

Antrag zur Einrichtung eines Inklusionsbeirats

 

Sehr geehrter Herr Terlinden,

Der Rat der Stadt Bad Laasphe möge beschließen:

1. Die Stadtverwaltung Bad Laasphe wird beauftragt, einen Inklusionsbeirat einzurichten.

2. Die Stadtverwaltung ernennt eine/n Inklusionsbeauftragte/n als Ansprechpartner/in und Koordinator/in des Beirats.

3. Aufgaben und Ziele des Inklusionsbeirats werden wie folgt definiert:

  • Beratung des Stadtrats und der Verwaltung in allen Fragen der Inklusion
  • Schaffung des nötigen Verständnisses für die Bedürfnisse benachteiligter Menschen und
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Stadtgebiet
  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Vernetzung von Akteuren im Bereich Inklusion

4. Der Inklusionsbeirat setzt sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, lokaler Behindertenverbände, Wohn- und Therapieeinrichtungen sowie betroffenen Bürgern zusammen.

Derartige Inklusionsbeiräte haben oft folgende Mitglieder:

  • Der Bürgermeister als Vorsitzender
  • je ein Vertreter jeder Fraktion des Gemeinderats
  • je zwei vom Gemeinderat unter Einbeziehung möglichst vieler unterschiedlicher Handicaps benannte Vertreter der Menschen mit
    • Lernschwierigkeiten
    • Hörbehinderung
    • körperlicher Behinderung
    • seelischer Behinderung
    • Sehbehinderung
  • ein vom Gemeinderat benannter Angehörigenvertreter
  • ein Jugendvertreter
  • der Behindertenbeauftragte des Landkreises
  • der Leiter des Amtes für Familie und Soziales
  • je ein Vertreter der am Ort tätigen karitativen Institutionen

5. Der Beirat tagt vierteljährlich und berichtet dem Stadtrat regelmäßig über seine Aktivitäten.

 

Begründung:

 

Die Ermöglichung von Integration und Teilhabe sowie Inklusion ins Alltagsleben der Bevölkerung betrifft einen nennenswerten Anteil der Einwohner jeder Stadt. So haben in Deutschland etwa 11,7 Prozent der Einwohner eine Behinderung, 9,3 Prozent sogar eine schwere. Gemessen an der Einwohnerzahl Bad Laasphes wären das etwa 1.630 bzw. 1.300 Personen. Bad Laasphe besitzt vor diesem Hintergrund sogar einen Sonderstatus. Denn hier leben, durch die Einrichtungen der Eingliederungshilfe, überproportional viele Menschen mit Beeinträchtigungen. Deshalb dürfte der Anteil der Menschen mit Beeinträchtigungen sogar noch höher sein.

Deshalb halten wir es für dringend erforderlich, dass von öffentlicher Stelle eine Interessenvertretung für diesen Personenkreis zur Verfügung gestellt wird. Ein Inklusionsbeirat könnte allen Bad Laaspher Bürgern in Fragen von Inklusion und Barrierefreiheit beratend zur Seite stehen und würde dazu beitragen, die Belange dieser Bevölkerungsgruppe stärker in den Fokus der kommunalen Politik zu rücken und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.

Die Einrichtung eines solchen Gremiums entspricht zudem den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und würde Bad Laasphe zu einer Vorreiterrolle in Sachen Inklusion verhelfen. Der Beirat könnte wertvolle Impulse für eine barrierefreie Stadtgestaltung geben und das Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflussen.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen,

Carina Jung



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