UMSETZUNG DES LANDSCHAFTSPLANS MITHILFE VON ERSATZGELDERN

 
Hier unser Antrag im Wortlaut.

 

 

Bad Laasphe 21. Februar 2025

 

 

Sitzung des Umwelt-, Bau- und Denkmalausschusses am 13.02.2025

Antrag zur Umsetzung des Landschaftsplans mithilfe von Ersatzgeldern

 

 

Sehr geehrter Herr Terlinden,

Mit Beschluss vom 13.12.24 hat der Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein die Umsetzung des Konzepts zur zielorientierten Verwendung der Ersatzgelder beschlossen (siehe Anlage). Dieses Konzept eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, die im Landschaftsplan ersichtlichen Naturschutzmaßnahmen nach Beantragung mithilfe der beim Kreis zur Verfügung stehenden Ersatzgelder aus Windenergie umzusetzen und zu finanzieren. Damit steht den Kommunen endlich eine zuverlässige Finanzierung zur Verfügung, nachdem der Landschaftsplan schon seit langem die Naturschutzmaßnahmen vorgibt.

Deshalb schlagen wir vor, dass der Umweltausschuss beschließt, diese Chance zu ergreifen und die systematische Umsetzung der im Landschaftsplan gelisteten Maßnahmen, finanziert durch Ersatzgelder, zu beginnen und weitestmöglich zu erfüllen. Eine aus unserer Sicht sinnvolle systematische Herangehensweise ist unten beschrieben.

Schritt 1: Kartierte Listung der stadteigenen Flächen im Außenbereich inklusive Waldflächen, auf denen laut Landschaftsplan Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Umsetzung der im Landschaftsplan gelisteten Maßnahmen mithilfe von Ersatzgeldern.

Stadteigene verpachtete Flächen werden nach Ablauf der Pachtfrist bzw. deren turnusgemäßer Erneuerung oder bei neuen Verträgen nur unter Erfüllung von im Landschaftsplan festgelegten Auflagen wieder verpachtet. Ferner werden sie nur unter Auflagen des Vertragsnaturschutzes verpachtet. Sofern sich kein anderer Pächter findet, der dies umsetzen will, dann auch ohne diese Auflagen.

Schritt 2: Kartierte Listung aller stadteigenen Flächen im Außenbereich inklusive Waldflächen, auch derer, auf denen laut Landschaftsplan keine Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Ziel ist es, durch Ersatzgelder förderfähige Projekte des Natur- und Umweltschutzes außerhalb des Landschaftsplans zu planen und sukzessive nach erfolgreicher Beantragung umzusetzen. Hier könnten prioritär Flächen und Standorte ausgewählt werden, die von touristischer Bedeutung sind, der eigenen Bevölkerung einen herausragenden Erholungswert bieten oder die von hoher Bedeutung zur Abfederung der Folgen des Klimawandels sind. Die Finanzierung richtet sich nach der jeweiligen Förderkulisse.

Schritt 3: Kartierte Listung von Flächen im Privatbesitz im Außenbereich, auf denen laut Landschaftsplan Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Ansprache der Besitzer dieser Flächen, die auf ihnen geplanten Maßnahmen mithilfe vom im Konzept gelisteten rechtlichen Konstrukten (privatrechtlicher Gestattungsvertrag, privatrechtlicher Entschädigungsvertrag, Festsetzung durch behördliche Genehmigung, allgemeiner Flächenerwerb, Flächenerwerb im Rahmen des übertragenen Vorkaufrechts) umsetzen zu wollen. Umsetzung der laut Landschaftsplan vorgesehen Maßnahmen mithilfe von Ersatzgeldern, sofern eine Einigung mit den Grundbesitzern getroffen werden konnte.

Die drei Schritte können sukzessive im Jahresabstand beginnen und werden bis zur möglichen Erfüllung des Landschaftsplans nach erfolgreicher Beantragung der Förderung aus Ersatzgeldern umgesetzt. Die voraussichtlich über mehrere Jahre sich erstreckende Arbeit soll anhand der Förderung durch die zur Verfügung stehenden Ersatzgelder und der schrittweisen Umsetzung zu einem integralen Bestandteil kommunalen Handelns werden. Im Laufe der Zeit wird die Umsetzung der genehmigten Maßnahmen den zuständigen Mitarbeitern in der Stadtverwaltung ein planbarer und selbstverständlicher Teil ihres Arbeitsalltags.

Die Ersatzgelder stehen auch für die Vergabe von Aufträgen an Unternehmen zur Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Carina Jung



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