Bad Laasphe, 24.09.2024
Sehr geehrter Herr Terlinden,
in der Ausschusssitzung vom 29.08.2024 hatten die Teilnehmer mündlich vereinbart, dass BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN folgenden Antrag stellt:
Die Stadt Bad Laasphe beantragt bei der Kreisverwaltung zu klären, ob nach § 45 Absatz 9 StVo und nach Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVo), Zeichen 274, Gliederungszahl 13XI. von der B62 / Bahnhofstraße ein direkter Zugang zur Laaspher Grundschule vorhanden ist oder nicht.
In der genannten Ausschusssitzung konnten die anwesenden Teilnehmer keine einheitliche Bewertung dieses Sachverhaltes schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Jung
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Bad Laasphe
Die Kreisverwaltung entschied gegen Tempo 30 und berief sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, nach dem immer eine besondere Gefahrensituation festgestellt werden muss, bevor eine Geschwindigkeitsreduzierung verordnet werden darf. Die Begründung stützt sich hauptsächlich auf den juristischen Grundsatz, "Singularia non sunt extendenda". Frei übersetzt, Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden.
Unser Gegenargument: Vor Grundschulen und Kitas sind Ausnahmen die Regel. Denn hier gilt Prävention, und es wird nicht gewartet, bis eine wahrnehmbare Gefahrensituation überhaupt erst entsteht. Denn Kinder sind unsicher in der Befolgung von Verkehrsregeln weil sie sie noch nicht kennen. Und sie sind selbst dann noch unsicher, wenn sie sie schon kennen, denn es fehlt ihnen die Routine und ein angemessenes Gefahrenbewusstsein. Deshalb besteht immer eine besondere Gefahrensituation, auch wenn sie für Erwachsene nicht wahrnehmbar ist. Und für Juristen im Oberverwaltungsgericht, in der Kreisverwaltung und für Nicht-Juristen im Umwelt- und Bauausschuss in Bad Laasphe ebenfalls nicht.
Armes NRW.... Wir empfehlen den geschwindigkeitsenthusiastischen Bad Laasphern im Umwelt- und Bauausschuss, die die Beurteilung der Kreisverwaltung mit Genugtuung aufnehmen, einen Blick über den Tellerrand - ääh über die drei Kilometer entfernte Landesgrenze nach Hessen.