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Bad Laasphe, 5. Juni 2023
Sitzung: Haupt- und Finanzausschuss am 22.06.2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Terlinden,
hiermit stellen wir den Antrag, im Haushaltsplan der Stadt Bad Laasphe das Produkt Klimafolgenanpassung aufzunehmen.
Das Produkt Klimafolgenanpassung möge also folgenden Produktbereichen bzw. Produktgruppen hinzugefügt werden:
Dies soll rechtzeitig vor Planung des Haushalts für das Jahr 2024 geschehen. Der Stadtrat und der Haupt- und Finanzausschuss sollen umgehend von der rechtzeitigen Durchführung der beantragten Änderung informiert werden.
Sollten im Laufe der entsprechenden Planungen weitere Aufgabenfelder erkennbar werden, die sich finanziell in den hier genannten Produktgruppen nicht abbilden lassen, muss das Produkt Klimafolgenanpassung zusätzlich in andere dafür passendeProduktgruppen eingesetzt werden. Auch dies möge beschlossen werden.
Begründung:
Zur Umsetzung des in Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Siegen-Wittgenstein und den elf kreisangehörigen Kommunen entwickelten Klimafolgenanpassungskonzepts ist es notwendig, auf kommunaler Ebene entsprechende Planungsgrundlagen zu schaffen. Da die zur Umsetzung des Klimafolgenanpassungskonzepts notwendigen Maßnahmenpakete mit entsprechendem finanziellen Planungsaufwand entwickelt werden müssen, sollte der Haushaltsplan Bad Laasphes bereits jetzt diesbezüglich verändert werden. Damit ist ein erster Schritt getan, die zur Realisierung dieser Maßnahmen notwendigen Einnahmen und Ausgaben zielgerichtet zu planen, zu steuern und zu überwachen.
Damit macht die Stadt Bad Laasphe einen ersten Schritt innerhalb des im Klimafolgenanpassungskonzept festgelegten Schwerpunktes, Integration des Themas Klimafolgenanpassung in die kommunalen und regionalen Planungsprozesse (Interkommunales Klimafolgenanpassungskonzept im Kreis Siegen-Wittgenstein 2022-2025, Kapitel 4.1, Seite 11).
Die beantragte Änderung der Haushaltsnomenklatur begründet sich überdies unabhängig von den zu beginnenden Arbeiten gemäß Klimafolgenanpassungskonzept. So hat die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bereits in der von unserem Fraktionsmitglied Carina Jung vorgetragenen Rede zum Haushaltsentwurf für 2023 gefordert, den existenziellen Herausforderungen der näheren Zukunft vorausschauend durch zielorientierte, strategische Modifikationen des Haushaltsplans zu begegnen.
Da laut Ministerialblatt für NRW Nr. 15, vom 18.03.2005, Anlage 5, die Produktbereiche der kommunalen Haushalte obligatorisch sind, ist die Stadt veranlasst, die Planung der bevorstehenden Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung als einzelne Produkte zu definieren und in diejenigen Produktbereiche zu integrieren, in denen im Zuge der zu planenden Maßnahmen voraussichtlich Handlungsbedarf entstehen wird. Die hier vielleicht zielführendere Freiheit, einen neuen, eigenen Produktbereich zu schaffen, verbietet sich demnach.