Naturschutz bei Bauvorhaben in Bad Laasphe

 

Die Natur darf nicht durch noch mehr Bebauung noch mehr zerstört werden. Neubauten, ganz gleich, ob privat, gewerblich oder öffentlich, sollten deshalb nur genehmigt bzw. so gestaltet werden, dass die Schädigung der Natur minimal ist. Wir sind der Überzeugung dass Bad Laasphe diesen Schritt braucht. Deshalb haben wir unten stehenden Antrag gestellt.

Der Antrag wurde im zuständigen Ausschuss jedoch mit neun Stimmen abgelehnt. Als Begründung wurde genannt, dass die Beteiligung der Naturschutzverbände an der Genehmigung derartiger Bauvorhaben eine freiwillige Maßnahme der Stadt sei, und diese Freiwilligkeit nicht in eine Verpflichtung umgewandelt werden solle. 

 

Wir sehen das Abstimmungsergebnis und diese Begründung als Hinweis darauf, dass man in Zukunft Bauvorhaben auch gegen die Belange des Naturschutzes genehmigen will.

 

Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gemäß §3 der Geschäftsordnung der Stadt Bad Laasphe zum Ausschuss für Umwelt-, Bau- und Denkmalschutz am 17.08.2022: 

 

Umsetzung des Landesnaturschutzgesetzes. Hier: Beteiligung der Naturschutzverbände bei Eingriffen in den Naturhaushalt, die außerhalb des Bebauungsplans liegen.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie hiermit folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt-, Bau- und Denkmalschutz zu nehmen.

Beschluss: 

Die Stadt Bad Laasphe verpflichtet sich freiwillig, bei Eingriffen in den Naturhaushalt im Rahmen der Bauleitplanung, z.B. bei Bauvorhaben außerhalb des bestehenden Bebauungsplans, die kommunalen Naturschutzverbände zu beteiligen und deren Expertise einzuholen.

Begründung:

Nach dem Landesnaturschutzgesetz besteht bei Kommunen bei geplanten Eingriffen in die Natur die Möglichkeit, ein Naturschutzgutachten bei den kommunalen Naturschutzverbänden in Auftrag zu geben. Diese prüfen dann, inwieweit dem geplanten Vorhaben Natur-, Arten- oder Biotopschutzkriterien entgegenstehen, und geben Empfehlungen, wie diese Kriterien berücksichtigt werden können und ob ein vorhaben vor diesem Hintergrund überhaupt sinnvoll ist. 

Der Schutz der Natur sollte in Zeiten, in denen die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr zu ignorieren sind, eine hohe Priorität eingeräumt werden. Auch wenn dem Ergebnis eines Naturschutzgutachtens andere Interessen entgegenstehen, sollten die Belange des Naturschutzes, die im Sinne des Allgemeininteresses, das über die Interessen von Einzelpersonen oder einer Kommune hinausreichen, eine höhere Bedeutung erlangen als bisher.

Mit freundlichen Grüßen, 

 

Peter Honig

Fraktionssprecher

 



zurück